Die Kärntner Diozöse Gurk hat gestern (23.4.2018) per APA-OTS (Link) und per Mailaussendung die weiterhin bestehenden Bedenken gegen die Ustaša-Feier in Bleiburg/Pliberk mit dem Argument vom Tisch gewischt, dass man heuer den Veranstaltern (Bleiburger Ehrenzug und kroatische Kirche) neue Regeln auferlegt habe.
In der Aussendung wird festgestellt:
"Die Katholische Kirche Kärnten distanziert sich mit Nachdruck und Entschiedenheit von allen rechtsextremen und faschistischen Kundgebungen im Umfeld dieses Totengedenkens. Die Katholische Kirche Kärnten hält fest, dass die Katholische Kirche Kroatiens gemeinsam mit dem „Bleiburger Ehrenzug“ Veranstalterin dieser Totengedenkfeier ist. (...) Um sicher zu stellen, dass auch das räumliche und zeitliche Umfeld der hl. Messe wie das Totengebet und die Prozession keinen Anlass für Kritik bieten, wurden die Verantwortlichen der Katholischen Kirche Kroatiens in diesem Jahr auch schriftlich dazu aufgefordert, für folgende Maßnahmen Sorge zu tragen: Verbot politischer Reden innerhalb der hl. Messe, das heißt vom Einzug bis zum Schlusssegen; Verzicht auf das Tragen politischer Abzeichen, Plakate und Transparente, Uniformen oder uniformähnlicher Bekleidung sowie von Trikots oder sonstiger Bekleidung mit inkriminierenden Aufdrucken; Verbot des Aufbaus von Zelten und Verkaufsständen sowie kein Ausschank von Alkohol. (...) Außerdem wird in dem Schreiben darauf hingewiesen, dass für die gesamte Veranstaltung die Österreichische Rechtsordnung gilt, die einzuhalten ist."
Interessant ist, dass man seitens der Kärntner Katholischen Kirche hier etwas als Einschränkung darstellt, das auch für die Ustaša-Feier 2017 gegolten hat. Dies lässt sich einfach über die vor Ort angebrachten "Hausordnungen" belegen. Auf denen steht zudem das Datum 2010, wahrscheinlich gelten diese - unbeachteten - Regeln also bereits seit acht Jahren.
Darin hat es 2017 etwa geheißen:
"Folgendes [ist] bevor, während und nach Ende der Gedenkfeier am Bleiburger Feld verboten:
- Jede Art von Handel ohne die Zulassung der zuständigen österreichischen Behörden
- Das Tragen und die Ausstellung von irgendwelchen textlichen, photographischen, mündlichen oder von irgendwelcher anderer Art von Parolen politischen Inhalts
- Das Tragen von irgendwelchen Uniformen, deren Teilen oder militärischen Auszeichnungen, oder deren Imitationen, insbesondere deren, die mit den Streitkräften der Achsenmächte und ihrer Alliierten während des zweiten Weltkrieges verbunden sind (...)
- Die Störung des öffentlichen Friedens und der Ordnung durch Lärm, Gesänge oder irgendwelche andere Art von unangemessenem Verhalten insbesondere während der Prozession und des Gottesdienstes."
Bekanntlich war all das 2017 der Fall: Es wurden Marktstände auf dem Gelände, auf der Bundesstraße und überhaupt an jedem erdenklichen Ort errichtet und es wurde verkauft was ging - was den Behörden und Veranstaltern egal war. Es wurden Parolen auf T-Shirts, Transparenten und Fahnen gezeigt sowie gesungen - war Behörde und Veranstaltern egal. Es wurden Uniformen aus dem NDH-Staat getragen und sogar verkauft, ebenso Abzeichen, Patches, usw. - war den Behörden und Veranstaltern ebenso egal. Und Gesänge - auch solche politischen Inhalts - gab es in den Zelten, was auch allen egal war.
Auch wurde heuer Alkohol verboten. Auch dieses Verbot galt jedoch schon bisher: "Dessen ungeachtet herrscht während der Gedenkfeier ein Verbot des Ausschanks alkoholischer Getränke." (Link: BMI) Wie man anhand der Fotos nachvollziehen kann, wurde auch dieses hochheilige Verbot bisher nicht eingehalten.
Und ganz generell muss es doch überraschen, dass auf einer Veranstaltung - zumal eine "katholische Feier" - extra und explizit darauf hinweisen werden muss, dass "die Österreichische Rechtsordnung gilt, die einzuhalten ist". Gemeinhin ist eine Veranstaltung, die eine solche Feststellung überhaupt bedarf, schon von vornherein aufzulösen. Was wohl für jede Demonstration oder jedes Fußballspiel gelten würde, gilt hier offenbar aus wohlwollendem Entgegenkommen nicht. Wir bleiben jedenfalls skeptisch ob die "Verbote 2018" effektiver exekutiert werden als die "Verbote 2017"...
Welche Wertigkeit man vor Ort dieser "Hausordnung" entgegenbringt lässt sich ganz gut an diesem abschließenden Bild zeigen: