Der Unwille der Behörden in Bleiburg

Das jährliche Ustaša-Treffen in Bleiburg/Pliberk kann nur deshalb in der hinlänglich bekannten Form stattfinden, weil die örtlich zuständigen Behörden nichts dagegen unternehmen wollen. Bei diesem Versagen spielen alle Ebenen mit: der Bürgermeister von Bleiburg/Pliberk, der Bezirkshauptmann von Völkermarkt/Velikovec, der Landeshauptmann von Kärnten/Koroška, die LPD-Direktorin des Bundeslandes und der Chef des Kärntner ‚Landesamt Verfassungsschutz‘ – respektive ihre jeweiligen Vorgänger.

Seit rund 15 Jahren sind von diesen zwei Lieder zu hören. Das eine Lied lautet „Wir würden gern, aber können nicht“, das andere lautet „Die tun ja niemandem was, darum tun wir nichts“. Je nach politischer Wetterlage und Tendenz der medialen Berichterstattung wird zwischen diesen beiden Positionen gewechselt. Die zweite Position wird in solchen Situationen noch um das Argument „Die lokale Wirtschaft profitiert“ bzw. „Die sind wie wir Tito-Opfer“ erweitert.

Aber wo liegt nun das konkrete Versagen der Behörden? Wir haben das in sieben Punkten zusammengefasst.

Gedenkstein in Bleiburg/Pliberk: „Ruhm und Ehren der gefallenen kroatischen Armee“ auf Kroatisch, dazu das Wappen des NDH-Staates.

1. Täuschung am Gedenkstein

Den Behörden vor Ort ist das jährliche Ustaša-Treffen sichtlich unangenehm. Sichtbar wird das etwa bei Interviews oder Pressekonferenzen zum Thema, weswegen beides tunlichst vermieden wird – jedoch das Treffen an sich wird nicht untersagt oder beschränkt. Falls sich doch keine öffentliche Äußerung vermeiden lässt, bieten die örtlichen Behördenvertreter gerne eine eigene kleine Geschichte des Gedenkortes an: Schon seit den 1950ern kämen die Kroaten hierher, der hiesige Stein ist der einzige Ort des Gedenkens, in Jugoslawien war ja alles verboten, der Stein ist überhaupt ein ganz friedliches Gedenken an die zivilen Opfer Titos, das müsse man schon auch verstehen. Ob die Beamten selbst diese Geschichte glauben ist unbekannt, die Lokalmedien glauben sie jedenfalls und geben sie gerne wieder.

Tatsächlich ist es keineswegs so, dass der Gedenkstein seit den 1950ern in dieser Form besucht wird, denn er besteht erst seit 1987 in dieser Form und die Veranstaltung hat erst seit ca. 1995 diese Größe. (siehe Artikel „Veränderungen des Gedenkorts Bleiburg/Pliberk seit 1945“). Und das friedliche Gedenken an die zivilen Opfer existiert auch nur auf Deutsch, während die kroatische Inschrift des Gedenksteins nunmal „Ruhm und Ehren der gefallenen kroatischen Armee“ lautet – womit Wehrmacht, (Waffen-)SS und KZ-Wachmannschaft genauso gemeint sind, wie Angehörige der Domobrani und Ustaša. Die behördliche Auflage 1987 an die Veranstalter war, dass der „kroatischen Armee“ nicht gedacht werden dürfe. Mit einer Irreführung in der Übersetzung täuschte man die Behörden zwei Jahrzehnte erfolgreich. Erst 2004 flog die Täuschung auf, man änderte die Inschrift am Stein. Das behördliche Kurzzeitgedächnis hielt dann vier Jahre, 2008 war der Stein wieder umgemeißelt: Die 2004 angebrachten „unschuldigen Opfer“ wichen wieder dem „Ruhm und Ehre der kroatischen Armee“ inklusive deren Verbrechen bis 1945.

Den Behörden wäre es zu jedem Zeitpunkt ein Leichtes gewesen wegen Nichteinhaltung dieser Gedenkstein-Auflage gegen die Grundbesitzer, die Veranstalter und die Veranstaltung vorzugehen und den massiven Ausbau von einem einzelnen Gedenkstein zur Gedenkstätte samt Bühne und Friedhof zu verhindern. Die Behörden und ihre LeiterInnen sind aber offenbar durch die Aufmerksamkeit, die ihnen durch hohe kroatische Geistlichkeit, kroatische MinisterInnen und parlamentarische Ehrengarden zukommt, nachhaltig beeindruckt. Sie glauben daher lieber jene Geschichte, die sie sich zurechtgebastelt haben: Bleiburg und sein Gedenkstein als Nabel der kroatischen Welt, Bleiburger Beamten als Fürsprecher aller Opfer Titos.

2. Hitlergrüße, die keine Hitlergrüße sind

Es ist eine Tatsache, dass während des jährlichen Ustaša-Treffen in Bleiburg/Pliberk rechtes, rechtsextremes und zum Teil auch faschistisches Gedankengut zum Ausdruck gebracht wird: In Liedern, auf Kleidungsstücken, in Reden, in Büchern und ganz simpel durch das Zeigen des Hitlergrußes. Das Zeigen des Hitlergrußes ist in Österreich durch das Verbotsgesetz sanktioniert, ist von der Polizei zu verfolgen und von der Justiz anzuklagen. Nicht so in Bleiburg/Pliberk: Dort gelten Hitlergrüße entweder nur als „kroatische Grüße“, nur als Verwaltungsstrafen, sind per se vorsatzlos oder aber auf Privatgrund nicht exekutierbar. Kurzum: Das Verbot des Hitlergrußes gilt in ganz Österreich und an jedem Tag, jedoch nicht am Loibacher Feld/Libuško polje am Tag des Ustaša-Treffens.

Zwei Journalisten des Magazins „Vice“ beobachteten während der Ustaša-Feier im Jahr 2017 wie eine Gruppe junger Teilnehmer der Ustaša-Feier den Hitlergruß zeigten. Direkt daneben stand eine Gruppe von Beamten der österreichischen Polizei, die das gesehen haben mussten. Auf den Sachverhalt angesprochen gab einer der Beamten den beiden Journalisten zur Antwort, ob dieser wirklich darauf bestehen würde, wegen dieser Lappalie – die maximal eine Verwaltungsübertretung darstellen würde – eine Anzeige machen zu wollen.[1] Festzustellen ist: Hitlergrüße auf kärntner Bundesstraßen und vor kärntner Polizisten sind kein Offizialdelikt sondern lediglich eine Verwaltungsübertretung – und das nur, falls man drauf besteht.

Hitlergruß während der Ustaša-Feier in Bleiburg 2017. Laut Kärntner Verfassungsschutz: "kroatischer Gruß"

Das ‚Landesamt Verfassungsschutz Kärnten‘ (LV Kärnten) ist eine bei der Klagenfurter LPD angesiedelte und mit dem Schwerpunkt Rechtsextremismus befasste Dienststelle des Innenministeriums. Einzelne Beamte des LV Kärnten geben zu den Hitlergrüßen in Bleiburg/Pliberk befragt zur Antwort, dass es sich dabei jeweils nur scheinbar um einen Hitlergruß handelte, tatsächlich wäre es lediglich der „kroatische Gruß“ gewesen. Das sei der Behörde von kroatischer Seite erklärt worden. Dass es einen solchen ‚kroatischen Gruß‘ unabhängig vom Hitlergruß gegeben hätte, ist historisch zweifelhaft. Nach der Gründung des NDH-Staates (1941) – eines Vasallenstaates des Dritten Reiches – wurde von den Ustaša der Hitlergruß in gleicher Form bei Paraden, Aufmärschen und Angelobungen verwendet. Dass man dabei nicht „Heil Hitler“ sondern „Za dom spremni“ plärrte vermag daran nichts zu ändern.

Es dürfte dieser „kroatische Gruß“ im Sinne des LV Kärnten auch nur in Kärnten existieren: Die Staatsanwaltschaft Salzburg führt gerade (2017/2018) ein Verfahren wegen Wiederbetätigung gegen 14 Personen wegen Hitlergrüße bzw. „kroatischer Grüße“: In der Anklage heißt es, die Angeklagten hätten „wiederholt eine ‚dem Hitlergruß gleichende Geste‘ gezeigt, die das Ustascha-Regime damals von den Nazis übernommen habe.“[2] Die Angeklagten kommen aus dem Ultra-Eck (Dinamo Zagreb, Bad Blue Boys) und sind einschlägige Ustaša-Anhänger.

Falls während des Ustaša-Treffens in Bleiburg/Pliberk Hitlergrüße gezeigt werden, die nun doch keine „maximal-Verwaltungsübertretung“ oder „kroatische Grüße“ sind, wird einer der folgenden Gründe vorgeschoben. Seitens der Behörden wird angeführt, dass es sich beim Veranstaltungsgelände um „Privatgrund“ handelt und man darauf keine Befugnisse für eine durchgehende Überwachung habe. Außerdem verfüge man über zuwenig Personal um eine Bestreifung durchzuführen. Bei im Nachhinein übermittelten Fotos von Hitlergrüßen durch JournalistInnen könne man die TäterInnen nicht mehr ausforschen, weil es sich nicht um StaatsbürgerInnen, sondern meist um KroatInnen handle. Zudem sei ein „Staatsanwalt vor Ort“, wie Bezirkshauptmann Klösch nicht müde wird zu betonen. Was dieser Staatsanwalt vor Ort tut ist unbekannt – auszuschließen ist (s.o.), dass er die eingesetzten Polizisten darüber aufklärt, wie sich Verwaltungsstrafen von gerichtlichen Strafen unterscheiden. Und selbst wenn es klare Hitlergrüße sind – wie ein Verfassungsschützer einmal auf Nachfrage erklärte – könne man ja „in die Personen nicht hineinschauen, ob der das wirklich nationalsozialistisch meint“; weswegen es auch zur Ustaša-Feier 2017 wiedermal null rechtskräftige Anzeigen gab.

Im Juni 2017 hat Karl Öllinger als Nationalratsabgeordneter in einer Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft Klagenfurt 14 Fälle von Hitlergrüßen gemeldet (Link zum PDF der Sachverhaltsdarstellung). Die Sachverhaltsdarstellung war jeweils mit Fotos und die Verdachtsfälle bestmöglich belegt. Im Herbst 2017 konnte die Staatsanwaltschaft Klagenfurt mitteilen, dass sämtliche Verfahren eingestellt wurden. Begründung: Keine Hitlergrüße bzw. Täter nicht ausforschbar.

3. Das faschistische Wappen der Ustaša

Das Ustaša-Wappen besteht aus einem Schachbrett-Muster (kroatisch: Šahovnica, Schachbrett) mit einem 5x5-Feld, wobei dieses mit einem weißen Feld beginnt. Es ist streng zu unterscheiden vom heutigen Staatswappen der Republik Kroatien (Schachbrett, mit rotem Feld beginnend). Das Ustaša-Wappen war das zentrale Symbol der Ustaša und des NDH-Staates. Es tauchte bereits in der faschistischen Propaganda vor 1941 auf und erlangte im NDH-Staat seine Erhebung zum Staatswappen. Als solches zierte es Propagandaplakate, die Uniformen von Domobrani, Ustaša, kroatischen Wehrmachts-Angehörigen, der kroatischen SS-Einheit (13. Waffen-SS-Division ‚Handschar‘), Flugzeuge der kroatischen Luftwaffe, usw. Das Ustaša-Wappen ist auch wichtiger Bestandteil vieler anderer Symbole, etwa der HOS, des Bleiburger Ehrenzugs, etc. (Siehe Artikel ‚Symbole auf der Ustaša-Feier in Bleiburg/Pliberk‘)

Neben dem Verbotsgesetz (das neonazistische Wiederbetätigung, Leugnung nationalsozialistischer Verbrechen, usw. verbietet) gibt es das Abzeichengesetz, das das Zeigen von faschistischen Symbolen unter Strafe stellt. Das Gesetz trifft auf ca. 220 Symbole von rund 50 NS-Organisationen zu, eine komplette Auflistung aller verbotenen Symbole existiert nicht. Vom Gesetz sind auch alle Orden, Abzeichen und Verbandsembleme der (Waffen-)SS umfasst.

Das Ustaša-Wappen wurde von der 13.Waffen-SS-Division ‚Handschar‘ als Ärmelabzeichen getragen. Damit fällt es unter die Verbotsnorm des österreichischen Abzeichengesetzes. Die Handschar wurde von der SS-Führung 1943 insbesondere zur Bekämpfung der (Tito-)PartisanInnen am Balkan aufgestellt und zeichnete sich durch zahlreiche Verbrechen gegen die Zivilbevölkerung, insbesondere gegen die serbische Landbevölkerung, aus. Die 13. Waffen-SS-Division war mehrheitlich muslimisch, besaß auch einen Feldimam statt einem Pfarrer und die muslimischen Soldaten trugen als Kopfbedeckung einen grauen Fez statt der Feldmütze. Im Mai 1945 flohen die Angehörigen der Handschar – wie alle anderen, darunter Ustaša, Domobrani, Wehrmacht, KZ-Wachmannschaften, usw. – Richtung Österreich und landeten mit ihnen in Bleiburg/Pliberk. Wenn am Gedenkstein in Bleiburg/Pliberk also von „kroatischer Armee“ die Rede ist, dann ist damit auch die 13. Waffen-SS-Division gemeint. Einen zentralen Hinweis darauf liefert auch der am Gedenkstein angebrachte muslimische Halbmond: Wem sollte damit gedacht werden, wenn nicht der mehrheitlich muslimischen Waffen-SS-Division?

Im Sommer 2016 haben das Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes (DÖW), der Landesverband Kärnten des KZ-Verbands und der Verein Memorial Kärnten/Koroška mit einer Sachverhaltsdarstellung die Verwendung des Ustaša-Wappens am Gedenkstein in Bleiburg/Pliberk angezeigt. Die zuständige Behörde – Bezirkshauptmann Klösch – ignorierte den Sachverhalt und zog sich auf die Behauptung zurück, beim Wappen des NDH-Staates bzw. der Ustaša handle es sich um ein mittelalterliches Wappen, das niemals unter die Verbotsnorm des Abzeichengesetzes fallen könne. Rückendeckung erhielt Klösch dafür vom LV Kärnten – einer in Verwaltungsstrafverfahren nur selten beigezogenen Behörde – die nach Konsultation von Wikipedia dem Bezirkshauptmann mit einer wappenkundlichen Expertise den Rücken stärkte.

Die Logik der Kärntner Behörden, wonach das Ustaša-Wappen nicht verboten sein könne, weil es schon vor den Ustaša bestanden habe, birgt eine gefährliche Konsequenz: Auch das Hakenkreuz wurde vor 1933/1938 verwendet, auch kommt es heute in der indischen Symbolik unverändert vor: Nichtsdestotrotz ist es in anderen Zusammenhängen, vor allem wenn ein Bezug zum Zweiten Weltkrieg/NS-Staat besteht, verboten. Die Lebensrune ist auf alten Bauernhöfen und manchen christlichen Kruzifix-Darstellungen zu sehen: Nichtsdestotrotz ist das Symbol der Lebensrune in allen anderen Zusammenhängen verboten. Wolfangel, SS-Rune, Adler, Maschinenrad, Eisernes Kreuz, gewisse Darstellungen von Ähren, Hämmern, Krummsäbeln, Schwertern, Spitzspaten, Edelweiß oder Geweihen – alle sind sie vom NS-Staat verwendet worden und sind deshalb in bestimmten Zusammenhängen verboten – obwohl sie auch jeweils viel ältere Symbole sind.

Bezirkshauptmann Klösch und die MitarbeiterInnen im Kärntner Verfassungsschutz haben mit ihrer Begründung für die Nichtstrafbarkeit des Ustaša-Wappens kurzerhand ein antifaschistisches Bundesgesetz außer Kraft gesetzt, da es nunmal kaum ein NS-Symbol gibt, das nicht in ähnlicher Form anderswo verwendet worden ist.

4. Muttertagsgedenken und Katholische Messe

Die jährliche Feier in Bleiburg/Pliberk besteht aus einer kirchlichen Feier auf dem örtlichen Friedhof, dem sich eine Kundgebung auf öffentlichen Straßen, sowie eine Kundgebung auf Privatgrund samt Messe und Veranstaltung bzw. Markt auf Privatgrund anschließt. Die örtlichen Behörden machen es sich einfacher: Sämtliche Teile dieser mehrstündigen Veranstaltung sind Teil der kirchlichen Feier. Parken von 300 Bussen auf Bundesstraße und Radweg: kirchliche Feier. Ausschank von Bier und Zubereitung von Grillhendln: kirchliche Feier. Verkauf von T-Shirts mit einschlägig rechten Aufdrucken: kirchliche Feier. Hitlergrüße in Zelten, neben dem Gedenkstein, auf der Bundesstraße auf dem Weg zum Gedenkstein: kirchliche Feier. Verkauf von revisionistischer Literatur: kirchliche Feier. Fahnenmeer von rechtsextremen kroatischen Parteien: kirchliche Feier. Absingen von Liedern mit Texten gegen Juden und Serben: kirchliche Feier. Faschistische T-Shirts, Fahnen und Transparente: kirchliche Feier.

Möglich macht dies § 5 des Versammlungsgesetzes, der kirchliche Feiern und Prozessionen vom Versammlungsrecht (und Veranstaltungsrecht) ausnimmt. Praktisch möglich ist dies aber nur dadurch, dass sämtliche Ebenen der Verwaltung die Augen davor verschließen, dass es sich eben nicht einfach um eine kirchliche Feier handelt. Bürgermeister, Bezirkshauptmann und Landeshauptmann spielen das Spiel munter mit. Diese Wahrnehmung ist auch in der Behördensprache wahrnehmbar: So firmiert die Feier in internen Schriftstücken der Gemeinde Bleiburg/Pliberk und der Bezirkshauptmannschaft als „Kroatenfeier“ und als „ehemaliges Muttertagsgedenken der kroatischen Emigration“.[3]

Die Kärntner Landesregierung zieht sich seit Jahren auf den Standpunkt zurück, nur die Bundesregierung könne gegen die Veranstaltung aktiv werden. So merkte Landeshauptmann Peter Kaiser bei der Angelobung am 12. April 2018 im Kärntner Landtag an, dass es sich dabei um „rechtsextreme Kundgebungen im Schoße einer (...) kirchliche[n] Prozession“ handle und man „die Veranstaltung nicht verbieten [könne], rechtlich (...) gemäß dem Polizeisicherheitsgesetz das Bundesministerium für Inners zuständig“ sei. So unterstützenswert die klaren Worte zum Charakter der Veranstaltung sind, so unverständlich ist die Untätigkeit der Politik und Verwaltung.

5. Kroatische Innenpolitik statt Gefallenengedenken

Die Feier in Bleiburg/Pliberk ist eine für die kroatische Innenpolitik zentrale Veranstaltung, ein Fixpunkt im innenpolitischen Kalender. Alle Zeitungen berichten darüber: wer aus der politischen Rechten hinfahren wird, wer verhindert ist, wer in den Tagen vor der Feier einen Kranz ablegt, wer dem Veranstalter-Verein wieviel spendet. Parteien der politischen Mitte und linke Parteien bleiben der Feier konsequent fern und kritisieren die Feier und den dort zur Schau gestellten Nationalismus, Revisionismus und die Ustaša-Apologetik. Nach Bleiburg/Pliberk pilgern mehrheitlich nicht Nachkommen von Tito-Opfern oder Angehörige von Nachkommen, sondern PolitikerInnen der kroatischen Rechten und extremen Rechten um Innenpolitik zu machen, für sich zu werben und gesehen zu werden. Dabei werden sie von ihren AnhängerInnen, Fans und WählerInnen begleitet. Für alle, die nicht dabei sein können, übertragen gleich mehrere kroatische Fernsehstationen das Geschehen in Bleiburg/Pliberk. Damit alle mitbekommen, wer in der ersten Reihe sitzen durfte und welche MinisterInnen von den Veranstaltern in welcher Reihenfolge begrüßt wurden.

Das wohl sichtbarste Zeichen für diese zentrale Funktion des Bleiburg-Treffens als Arena der kroatischen Innenpolitik stellt das Fahnenmeer während der Veranstaltung dar. Zwei Dutzend Fahnen des Ustaša-/NDH-Staats, zwei Dutzend (aktuelle) Fahnen der Kroatischen Republik und dazu mehr als zwei Dutzend Fahnen von sämtlichen Parteien der kroatischen politischen (extremen) Rechten. Es sind dies die Fahnen der HSP (Hrvatska stranka prava, Kroatische Partei des Rechts), der HSP-AS (Hrvatska stranka prava Dr. Ante Starčević), der HSP-1861 (Hrvatska stranka prava 1861) und der HČSP (Hrvatska čista stranka prava, Kroatische Partei des puren Rechts), natürlich auch der HDZ (Hrvatska demokratska zajednica).

Diese Entwicklung hat sich seit dem Jahr 2015 noch zugespitzt: 2015 war ein rundes Jubiläum, zu dem 30.000 Personen kamen, Parteiwerbung zahlte sich in diesem Jahr also besonders aus. Zudem waren für September 2015 Parlamentswahlen anberaumt, der Wert der Bleiburg-Feier potenzierte sich im Jahr 2015 also nochmals. Dieser Trend setzte sich im Jahr 2016 fort als zwei Monate nach der Feier erneut gewählt wurde. Tomislav Karamarko, kroatischer Vize-Premier, und der neofaschistische Kulturminister Zlatko Hasanbegović konnten derweil ihre Besuche in Bleiburg/Pliberk noch zur Wahlwerbung nutzen.

Wahlwerbung und Wahlkampf ausländischer Parteien und MandatarInnen stehen unter besonderer Beobachtung – in manchen Fällen zumindest. Sebastian Kurz (als Außenminister) und Wolfgang Sobotka (als Innenminister) thematisierten 2016 über Monate, dass Recep Tayyip Erdoğan bzw. seine AKP in Österreich Wahlkampf betreiben würde. Daraufhin wurde 2017 das Versammlungsrecht geändert, um dies in Zukunft zu erschweren. Nun gelten besondere Auflagen bei der „beabsichtigte[n] Teilnahme von Vertretern ausländischer Staaten“ (§ 2, Abs. 1a VersG), zudem können „Versammlung[en], die der politischen Tätigkeit von Drittstaatsangehörigen“ dienen untersagt werden (§ 6, Abs. 2 VersG). Das trifft klar auf die Bleiburg-Feier zu – wäre da nicht der Umstand, dass der Kärntner Bischof per Unterschrift die Veranstaltung zu einer Messe macht.

6. Offene Veranstaltung, auch für Neonazis

An der Ustaša-Feier in Bleiburg/Pliberk nehmen zahlreiche Neonazis und organisierte NeofaschistInnen teil. Das wird auch nicht geleugnet, man tut aber so, als könne man das nicht verhindern: Vertreter des Veranstalter-Vereins sagen, sie hätten darauf keinen Einfluss, sie hätten ja keine Personen- oder Anwesenheitsliste, würden auch keine Eingangskontrolle machen, es handle sich ja lediglich um eine Gedenkfeier der Kirche, zu der alle kommen können. Die katholische Kirche sagt, sie hätten keinen Einfluss auf das Geschehen abseits der katholischen Messe, das sei eine Privatveranstaltung. Die Sicherheitsbehörden (LV Kärnten, LPD Klagenfurt und BH Völkermarkt) geben zu Protokoll, dass man vorab nicht wisse, wer zur Feier komme, da es sich um eine Privatveranstaltung handle und überhaupt die Meinungs- und Versammlungsfreiheit zu schützen sei.

Das stimmt natürlich nur bedingt: In kroatischen Foren und Facebook-Gruppen wird monatelang vor dem Treffen für eine Teilnahme geworben und Mitfahrgelegenheiten, nicht selten durch Pfarren, organisiert. Auch bekannte Neonazi- und Ultras-Gruppen machen das, teilweise mit vollen Namen. Nach dem Treffen finden sich in den gleichen Foren die Fotos aller angereisten Neonazis. Es ist also nicht so, dass man seitens des auch für Rechtsextremismus zuständigen LV Kärnten nicht herausfinden könnte, wer kommen wird – man tut es halt nicht.

Dass der Verein sehr wohl weiß, wer zum Treffen kommen wird, belegen die reservierten Sitzplätze direkt vor der Bühne. Auf den Sitzbänken finden sich Namensschilder für die Ehrengäste, die dort auch artig Platz nehmen. Das Staatsfernsehen filmt die Sitzbänke jedes Jahr ab, die Polizei könnte es ebenso tun oder die Liste von den Veranstaltern verlangen. Reservierte Sitzplätze gibt es etwa für den rechtsextremen, kroatischen Sänger Marko Perkovic alias Thompson, der in seinen Liedern das KZ Jasenovac besingt und seine Konzerte mit dem Ustaša-Gruß „Za dom spremni“ beginnt. (Siehe auch Artikel „Prominente Gäste der Bleiburger Gedenkfeier“) Einen Sitzplatz gibt es auch für den Ustaša-Apologeten und Rechtsrevisionisten Zlatko Hasanbegović. Auch Kriegsverbrecher aus dem Jugoslawienkrieg bekommen Sitzplätze während der Feier.

7. Die Schuld der Medien

Die Polizei und die Sicherheitsbehörden im Bundesland Kärnten/Koroška vertreten zudem die Meinung, dass nicht das Treffen ein Problem darstellt, sondern die negative Berichterstattung darüber. Die Berichterstattung über faschistische Symbole, verhetzende Lieder und Neonazis aus Österreich, Kroatien und Deutschland würden in der Öffentlichkeit zu Unsicherheit und Kritik an der Exekutive führen. Außerdem würde die Berichterstattung über die anwesenden Neonazis deren GesinnungsgenossInnen ja erst auf die Veranstaltung aufmerksam machen, wodurch noch mehr Neonazis hinkommen würden – was zu noch schlechterer Berichterstattung führen würde. Die Lösung liegt für die Einsatzleitung vor Ort auf der Hand: Da man weder gegen Hitlergrüße, faschistische Symbole oder Neonazis vorgehen will, muss man die darüber berichtenden Medien und FotografInnen ausschließen. Die machen es einem auch einfacher: Während man in Neonazis ja 'nicht reinschauen könne', was ihre Gesinnung ist, sieht man es JournalistInnen gleich an, was sie im Schilde führen: Kärnten runterschreiben.